Steuern · Aktualisiert am 2026-08-05

6 % MwSt. auf Ihre Arbeiten: wer hat in Brüssel Anspruch?

Es ist die rentabelste Zeile einer Renovierungsrechnung – und die am häufigsten falsch angewandte. Hier sind die genauen Regeln, die ein Brüsseler Betrieb einhalten muss.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Privatwohnung älter als 10 Jahre: 6 % MwSt. statt 21 % auf Arbeit und vom Betrieb geliefertes Material.
  • Die Rechnung muss auf den Nutzer lauten und den gesetzlichen Vermerk tragen.
  • Selbst im Handel gekauftes Material bleibt bei 21 %.
  • Typische Ersparnis: 150 € bei einer Rechnung von 1.000 €.

Die kumulativen Bedingungen

Alle vier müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Das Gebäude ist zum Datum der ersten Rechnung älter als 10 Jahre.
  • Es wird ausschließlich oder überwiegend als Privatwohnung genutzt.
  • Die Arbeiten werden dem Endnutzer geliefert und in Rechnung gestellt (Eigentümer, Mieter, Eigentümergemeinschaft).
  • Die Rechnung trägt den Vermerk, der die Bedingungen des reduzierten Satzes bestätigt.

Was erfasst ist und was nicht

Erfasst: Sanitär, Elektro, Heizung, Sanitärobjekte, Boden- und Wandbeläge, Schreinerarbeiten, Dämmung sowie vom Betrieb geliefertes und eingebautes Material.

Weiter 21 %: selbst gekauftes Material, Poolpflege, Gartenarbeiten, rein dekorative nicht eingebaute Elemente und Architektenhonorare.

Der Brüsseler Fall Abbruch und Wiederaufbau

Eine besondere Regelung erlaubt 6 % bei Abbruch mit anschließendem Wiederaufbau einer Wohnung, unter strengen Bedingungen zu Fläche, Eigennutzung und Dauer. Der Antrag muss vor Entstehung der Steuer eingereicht werden.

Diese Regelung ändert sich regelmäßig: lassen Sie sie von Betrieb und Buchhalter bestätigen, bevor Sie unterschreiben.

Prüfen Sie die Rechnung vor der Zahlung

Eine korrekte Rechnung nennt die Unternehmensnummer (ZDU/KBO), den angewandten Satz, den gesetzlichen Vermerk zum reduzierten Satz und Einzelpositionen. Von LinkinTech erstellte Angebote und Rechnungen enthalten dies automatisch, samt Zahlungsbedingungen für B2C, B2B und öffentliche Auftraggeber.

Häufige Fragen

Kann ein Mieter vom 6-%-Satz profitieren?

Ja, wenn die Rechnung auf seinen Namen lautet und die Wohnung die Bedingungen zu Alter und Nutzung erfüllt.

Und wenn meine Wohnung genau 10 Jahre alt ist?

Der reduzierte Satz gilt ab dem 11. Jahr nach der ersten Nutzung. Im Zweifel gilt das Datum der ersten Ingebrauchnahme im Register.

Was, wenn der Betrieb 6 % zu Unrecht anwendet?

Die Steuerverwaltung fordert die Differenz beim Betrieb ein, der sich an den Kunden wenden kann, wenn der Vermerk unrichtig war. Daher die Bedeutung der schriftlichen Erklärung.

Richtpreise inkl. MwSt., in Brüssel erhoben. Verbindlich ist nur das Angebot des Betriebs. LinkinTech vermittelt und führt die Arbeiten nicht aus.

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