Die kumulativen Bedingungen
Alle vier müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Das Gebäude ist zum Datum der ersten Rechnung älter als 10 Jahre.
- Es wird ausschließlich oder überwiegend als Privatwohnung genutzt.
- Die Arbeiten werden dem Endnutzer geliefert und in Rechnung gestellt (Eigentümer, Mieter, Eigentümergemeinschaft).
- Die Rechnung trägt den Vermerk, der die Bedingungen des reduzierten Satzes bestätigt.
Was erfasst ist und was nicht
Erfasst: Sanitär, Elektro, Heizung, Sanitärobjekte, Boden- und Wandbeläge, Schreinerarbeiten, Dämmung sowie vom Betrieb geliefertes und eingebautes Material.
Weiter 21 %: selbst gekauftes Material, Poolpflege, Gartenarbeiten, rein dekorative nicht eingebaute Elemente und Architektenhonorare.
Der Brüsseler Fall Abbruch und Wiederaufbau
Eine besondere Regelung erlaubt 6 % bei Abbruch mit anschließendem Wiederaufbau einer Wohnung, unter strengen Bedingungen zu Fläche, Eigennutzung und Dauer. Der Antrag muss vor Entstehung der Steuer eingereicht werden.
Diese Regelung ändert sich regelmäßig: lassen Sie sie von Betrieb und Buchhalter bestätigen, bevor Sie unterschreiben.
Prüfen Sie die Rechnung vor der Zahlung
Eine korrekte Rechnung nennt die Unternehmensnummer (ZDU/KBO), den angewandten Satz, den gesetzlichen Vermerk zum reduzierten Satz und Einzelpositionen. Von LinkinTech erstellte Angebote und Rechnungen enthalten dies automatisch, samt Zahlungsbedingungen für B2C, B2B und öffentliche Auftraggeber.